1. Allgemeines
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit in den Bädern und in der Sauna.
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jede Besucherin / jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist neben dem einzelnen Besucher der Vereins- und Übungsleiter bzw. der Veranstaltungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich. Bei Schwimmstunden von Schulklassen, Kindergärten u.ä. hat die begleitende Aufsichtsperson die gleichen Verpflichtungen.
- Geschlossene Gruppen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung zugelassen. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sowie bei geschlossenen Personengruppen ist die jeweilige Leiterin / der jeweilige Leiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen, missbräuchliche Benutzung oder Verunreinigungen haftet der Gast für den Schaden. Vorgefundene Beschädigungen, Verunreinigungen oder sonstige Mängel sind dem Schwimmbadpersonal sofort zu melden.
- Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den gesetzlichen Bestimmungen, den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit zuwiderläuft. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Nicht gestattet ist insbesondere:
Das Mitbringen und Verzehren von alkoholischen Getränken und Betäubungsmitteln
Das Rauchen in allen Räumlichkeiten und im Badebereich des Freibades. Dieses gilt auch für elektrische Zigaretten etc. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
Der Betrieb von Tonwiedergabe- und Fernsehgeräten und Musikinstrumenten,
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung (Ausnahmen für gewerbliche Zwecke und für die Presse erfordern die Genehmigung der Betriebsleitung)
Das Mitführen von Glas, Flaschen und scharfen Gegenständen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich,
Das Wegwerfen von Glas, Flaschen, scharfen Gegenständen und jeglicher Art von Abfall außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behälter,
Das Mitbringen von Tieren,
Die Mitnahme von Kinderwagen in die Räume des Hallenbades. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können diese in Absprache mit dem Schwimmbadpersonal in der Eingangshalle abgestellt werden.
Das Auswaschen von Handtüchern oder sonstigen Kleidungsstücken sowie das Tönen und Färben der Haare ist nicht gestattet.
Das Betreten der Barfußgänge, Duschräume und Schwimm- und Saunaräume mit Straßenschuhen.
- Die Betätigung von Fenster-, Lüftungs- und Ventilatoreinrichtungen sowie sonstige technische Anlagen haben ausschließlich durch das Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Anlagen, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu Regressforderungen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
- Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades bzw. der Sauna ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Ein Hausverbot kann von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Schwimmbadpersonal bzw. die Geschäftsführung entgegen. Im Empfangsbereich liegen Lob- und Tadelkarten aus.
- Liegengebliebene Kleidung, die bis Ende der Öffnungszeit des betreffenden Tages nicht abgeholt ist, wird vom Personal der Bäder in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal nach Betriebsende geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Nach ca. 5 Wochen werden die Fundsachen dem örtlichen Fundbüro übergeben. Hygieneartikel werden sofort entsorgt.
- Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4d Abs. 6 und 6b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
- Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 20,00 € pro Schlüssel zu entrichten. Sofern der Schlüssel unversehrt gefunden wird, wird der Betrag erstattet.